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Sie suchen seriöse Seniorenbetreuung aus Polen? Wir sind Ladies und Gentlemen, wir bedienen Ladies und Gentlemen! |
Pflegkräfte aus Polenmit Herz |
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WICHTIGE FRAGEN zu Seniorenbetreuung und Haushaltshilfen aus Polen 1.) Handelt es sich wirklich um Pflegekräfte oder lediglich um Haushaltshilfen? Es gibt unseriöse Anbieter, die Haushaltshilfen als Pflegekräfte verkaufen. Bei uns finden Sie volle Transparenz. So ist gesetzlich festgelegt, welche Tätigkeiten von Haushalts- und Pflegehilfen aus dem Ausland in Deutschland verrichtet werden dürfen. Neben allgemeinen Hilfstätigkeiten im Haushalt (Aufräumen, Kochen, Waschen, Putzen etc.) kommt die persönliche Betreuung in Form von Gesprächen oder Aktivitäten wie etwa Spaziergängen. Darüber hinaus sind leichte Pflegearbeiten gestattet, wie etwa Hilfe bei der Körperpflege und Mobilität. Spezialisierte Pflegeaufgaben für Personen der Pflegestufe III oder gar der sogenannten Härtefälle dürfen per Gesetzt nicht durch Pflegehilfen ausgeführt werden. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen examinierte deutsche Pflegefachkräfte. 2.)Vermitteln Sie examiniertes Pflegepersonal? Wir vermitteln einfache Haushaltshilfen sowie Pflegehilfen aus Polen, die durch praktische Erfahrung in Krankenhäusern und in der ambulanten Pflege einfache Pflegetätigkeiten verrichten können. Das ist unser Kerngebiet. Auf Wunsch vermitteln wir außerdem examiniertes Pflegepersonal aus Deutschland. 3.) Ist die Beschäftigung ausländischer Kräfte in diesem Bereich legal? Ja! Die von uns vermittelten Haushaltshilfen und Pflegekräfte sind bei einer Agentur in Polen ordnungsgemäß angestellt und führen alle relevanten Leistungen (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge) ab. Die Entsendung nach Deutschland erfolgt rechtsgültig über das EU-Formular E-101. 4.) Was ist das Formular E-101? Das Formular E-101 berechtigt dazu, bis zu 12 Monate lang legal außerhalb des eigenen Heimatlandes zu arbeiten, während man im Heimatland weiterhin gemeldet und sozialversichert ist. Es handelt sich dabei um die so genannte Entsendebescheinigung. 5.) Sind die Haushalts- und Pflegekräfte bei Ihnen angestellt? Nein! Die Kräfte sind ArbeitnehmerInnen einer polnischen Agentur. Durch uns werden sie an Kunden in Deutschland vermittelt. Dadurch, dass wir die Organisation auf deutscher Seite übernehmen, haben Sie stets einen kompetenten Ansprechpartner für Fragen und Probleme vor Ort. 6.) Gibt es versteckte Kosten? Nein! Abhängig von Ihrem Bedarf erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Darin enthalten ist das Gehalt der Pflegekraft, unsere Vermittlungsgebühr, sowie die Kosten für eventuell anfallende Zusatzkosten. Der Endpreis ist eine monatliche Pauschale, die konstant bleibt – ohne versteckte Zusatzkosten oder Gebühren. 7.) Werden die Kosten von der Pflegeversicherung übernommen? Teilweise. Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung seitens der Pflegekasse ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Versorgungsdienst (MVZ). Den Antrag zur Feststellung richten Sie direkt an Ihre Krankenkasse. Je nach Pflegekasse erhält die zu pflegende Person bis zu 685 Euro monatlich (ab 2012: 700 Euro) aus der Pflegeversicherung. Bitte sprechen Sie vorab mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse um zu klären, ob ein Kostenzuschuss bewilligt wird. 8.) Was tue ich, wenn die pflegebedürftige Person mit der Pflegekraft nicht klarkommt? In solch einem Fall wenden Sie sich direkt an uns. Die persönliche Betreuung alter Menschen ist ein sensibler Bereich, und selbstverständlich muss die Chemie zwischen Pflegekraft und Pflegeperson stimmen. Sollte das einmal wider erwarten nicht der Fall sein, werden wir uns klärend einschalten und Ihnen wenn nötig eine alternative Pflegekraft vermitteln. 9.) Was ist, wenn die Pflegekraft nicht mehr benötigt wird? Es kann immer vorkommen, dass pflegebedürftige Menschen für längere Zeit stationär behandelt und oder gepflegt werden müssen und aus diesem oder anderen unvorhersehbaren Gründen die häusliche Pflege nicht länger benötigt wird. Wir bitten Sie, uns über derartige Veränderungen der Pflegeverhältnisse umgehend zu informieren, damit wir Ihren Vertrag fristgerecht kündigen können. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage. 10.) Ist eine 24-Stunden-Betreuung möglich? Ja! In dem Fall steht Ihnen rund um die Uhr eine Pflegekraft zur Verfügung. Je nach Ihrem Bedarf vermitteln wir Ihnen mehrere Pflegekräfte, die im Wechsel arbeiten – denn auch Pflegekräfte brauchen Raum für Freizeit und Erholung, damit sie ihre zu pflegenden Personen mit voller Energie und ruhiger Hand versorgen können. 11.) Was ist, wenn die Pflegekraft unzufrieden sein sollte? Dann sind wir der direkte Ansprechpartner, auch für die Pflegekraft selbst, die von uns betreut wird. Leider kommt es immer wieder vor, dass zu pflegende Menschen an ihre Pflegekraft Ansprüche stellen, die über das vertraglich festgeschriebene Maß hinausgehen. Leider kommt es auch vor, dass sich die Pflegekräfte Zudringlichkeiten ausgesetzt sehen. Unser Motto lautet: Wir sind Ladies und Gentlemen, wir bedienen Ladies und Gentleman! Sollte sich eine der von uns vermittelten Pflegekräfte bedrängt oder ausgenutzt fühlen, behalten wir uns vor, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Leider müssen wir das so deutlich erwähnen. Denn wir möchten, dass sich unsere Pflegekräfte ebenso wohl fühlen, wie die jeweilige Pflegeperson. |
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