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Begriffe: Haushaltshilfe, Pflegehilfe und Pflegekraft |
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Was bedeutet was?
Haushaltshilfe Die Haushaltshilfe hat keine Qualifizierung oder praktische Erfahrung in der Altenbetreuung oder Pflege. Sie übernimmt allgemeine Aufgaben im Haushalt, die von der betreuten Person nicht mehr in vollem Umfang ausgeführt werden können. Dazu gehören: Das Aufräumen der Wohnumgebung; das Erledigen von Einkäufen; das Waschen der Wäsche; Kochen und Vergleichbares. Die konkreten Leistungen, die von einer Haushaltshilfe im Pflegebereich erbracht werden dürfen, sind im Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgeschrieben.
Pflegehilfe Zusätzlich zur vollständigen Haushaltsführung ist die Pflegehilfe unter Anleitung in der Lage, einfache Pflegetätigkeiten zu erbringen. Dazu gehört beispielsweise die Hilfe beim An- und Auskleiden, bei der Körperreinigung und bei der Nahrungsaufnahme.
Pflegekraft Die Pflegekraft hat in Krankenhäusern und in der ambulanten Pflege bereits umfangreiche Berufserfahrung sammeln können. Sie erbringt alle Leistungen von Haushaltshilfe und Pflegehilfe und ist darüber hinaus geübt im Umgang mit älteren Menschen, die intensive persönliche Betreuung benötigen. Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um examinierte Pflegekräfte. Examinierte Pflegekraft Auf ausdrücklichen Wunsch können wir auch examinierte (in der Regel deutsche) Fach-Pflegekräfte vermitteln, die über die angegebenen Leistungen hinaus auch zu medizinischer Überwachung und Betreuung befähigt sind. Eine examinierte Pflegefachkraft kann neben umfangreichen Pflege- und Betreuungstätigkeiten auch Medikamente verabreichen.
Sprachkenntnisse |
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