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Begriffe: Haushaltshilfe, Pflegehilfe und Pflegekraft

   
   

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Was bedeutet was?

Haushaltshilfe
Geeignet bis Pflegestufe I

Die Haushaltshilfe hat keine Qualifizierung oder praktische Erfahrung in der Altenbetreuung oder Pflege. Sie übernimmt allgemeine Aufgaben im Haushalt, die von der betreuten Person nicht mehr in vollem Umfang ausgeführt werden können. Dazu gehören: Das Aufräumen der Wohnumgebung; das Erledigen von Einkäufen; das Waschen der Wäsche; Kochen und Vergleichbares. Die konkreten Leistungen, die von einer Haushaltshilfe im Pflegebereich erbracht werden dürfen, sind im Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgeschrieben.

Pflegehilfe
Geeignet bis Pflegestufe II

Zusätzlich zur vollständigen Haushaltsführung ist die Pflegehilfe unter Anleitung in der Lage, einfache Pflegetätigkeiten zu erbringen. Dazu gehört beispielsweise die Hilfe beim An- und Auskleiden, bei der Körperreinigung und bei der Nahrungsaufnahme.

Pflegekraft
Eingeschränkt geeignet bis Pflegestufe III

Die Pflegekraft hat in Krankenhäusern und in der ambulanten Pflege bereits umfangreiche Berufserfahrung sammeln können. Sie erbringt alle Leistungen von Haushaltshilfe und Pflegehilfe und ist darüber hinaus geübt im Umgang mit älteren Menschen, die intensive persönliche Betreuung benötigen. Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um examinierte Pflegekräfte.

Examinierte Pflegekraft

Auf ausdrücklichen Wunsch können wir auch examinierte (in der Regel deutsche) Fach-Pflegekräfte vermitteln, die über die angegebenen Leistungen hinaus auch zu medizinischer Überwachung und Betreuung befähigt sind. Eine examinierte Pflegefachkraft kann neben umfangreichen Pflege- und Betreuungstätigkeiten auch Medikamente verabreichen.

Sprachkenntnisse
Die Sprachkenntnisse der von uns vermittelten Kräfte variieren. Die Relevanz der Sprachkenntnisse richtet sich nach dem jeweiligen Einsatzgebiet. Ihre Wünsche bezüglich der Sprachkenntnisse werden von uns selbstverständlich berücksichtigt.

 

Wir verbürgen uns:
Was bedeutet was?


Pflegekräfte
Geeignet bis Pflegestufe III
Kompetentes Fachpersonal mit mindestens einjähriger praktischer Erfahrung im Krankenhausbetrieb oder in Altenheimen und mindestens befriedigenden Deutschkenntnissen. Eine vollständige Haushaltsführung ist inbegriffen.


Pflegehilfen
Geeignet bis Pflegestufe II
Unter Anleitung tätiges Personal mit Befähigung für einfache Pflegedienste wie Hilfe beim An- und Auskleiden, Hilfestellung beim Waschen und Essen. Eine vollständige Haushaltsführung ist inbegriffen.


Haushaltshilfen
Geeignet bis Pflegestufe I
Hierbei handelt es sich um herzliche Haushaltshelferinnen ohne qualifizierte Erfahrung in der Alten- und Krankenbetreuung. Die Verabreichung und Zusammen-stellung regelmäßiger Medikation ist ausdrücklich ausgeschlossen.